Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Sind Ihre Websites und Apps barrierefrei?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um (European Accessibility Act). Wesentliche Zielsetzung ist es, allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen, indem die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen verbessert wird. Gefordert ist in erster Linie digitale Barrierefreiheit.

Welches Vorgehen empfiehlt sich für Unternehmen?

Zunächst einmal gilt es zu prüfen, ob die eigenen Produkte oder Dienstleistungen vom BFSG erfasst werden. Davon unabhängig gibt es auch ohne rechtliche Verpflichtung stichhaltige Argumente für eine möglichst barrierefreie Ausgestaltung digitaler Angebote. Will bzw. muss man Barrierefreiheit, z.B. für Apps, Websites oder Online-Shops, gewährleisten, gibt es mit den BITV- und WCAG-Richtlinien Kriterienkataloge, die es erlauben, die notwendigen Maßnahmen abzuleiten und die erfolgreiche Umsetzung dieser zu prüfen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der BFSG-Vorgaben

Als erfahrene Webagentur bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei Umsetzung barrierefreier Digitallösungen – beginnend bei der Bestandanalyse und Beratung, über die Ermittlung der notwendigen Maßnahmen bis hin zu deren Implementierung und Erfolgskontrolle, z.B. in Form eines begleitenden BITV-Selbsttests. Im ersten Schritt nutzen Sie gerne unser kostenfreies Angebot für einen Schnellcheck Ihrer Website oder kontaktieren Sie uns direkt für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

Inklusives

Webdesign

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Einhaltung der BITV/WCAG-Richtlinien zur Barrierefreiheit.

BFSG

Short facts
Fragen & Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) weitet die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit auf private Wirtschaftsakteure aus. Betroffen sind jedoch nur bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich meist an Verbraucher richten. Für reine B2B-Angebote findet die Verpflichtung in der Regel keine Anwendung.

Dienstleistungen
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, insbesondere Webshops
  • Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)
  • Personenbeförderungsdienste in Bezug auf deren Webseiten, Apps oder elektronische Ticketdienste.
  • Bankdienstleistungen
  • E-Book-Software
Produkte
  • Hardwaresysteme für Verbraucher (Computer, Notebooks etc.)
  • Verbraucherendgeräte, die für Telekommunikationsdienste benötigt werden (Tablets, Smartphones etc.)
  • Interaktive Endgeräte für Verbraucher (z.B. Fernseher)
  • Selbstbedienungsterminals (z.B. Bankautomaten)
  • E-Book-Reader

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal, dessen Erreichung i.d.R. mit einer Verbesserung des digitalen Angebots, z.B. im Hinblick auf die Usability, die allgemeine Zugänglichkeit und die Einhaltung von Standards einhergeht. Für Unternehmen können sich verschiedene Wettbewerbsvorteile, z.B. eine Erhöhung der Reichweite, positive Markenwahrnehmung und Kosteneinsparungen, ergeben. Nicht zuletzt zeigen Unternehmen mit einer barrierefreien Digitallösung, dass sie soziale Verantwortung wahrnehmen und zur digitalen Teilhabe aller beitragen.

Zunächst gilt es zu analysieren, in welchen Umfang die Anwendung den relevanten Richtlinien zur barrierefreien Umsetzung entspricht (BITV/WCAG). Hierfür können verschiedene Verfahren, beginnend mit Stichproben, über das Durchlaufen automatisierter Tests bis hin zum BITV-Selbsttest angewendet werden. Nachdem die Bestandsaufnahme erfolgt ist, können Handlungsempfehlungen abgeleitet und deren Machbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit bewertet werden. Anschließend erfolgt die Umsetzung, die in der Regel einen technischen Schwerpunkt aufweist, aber durchaus auch administrative Maßnahmen, wie die redaktionelle Nachbearbeitung von Inhalten, umfassen kann. Begleitend zur Umsetzung sowie abschließend erfolgen nochmals Tests, um sicherzustellen, dass Zielsetzungen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit erreicht worden sind.

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+49 (0)721 981 925 - 0

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Die Nikolauspflege Stuttgart überarbeitet ihr grafisches Leitbild und setzt für Realisierung und Betrieb ihrer barrierefreien Webangebote auf TYPO3.